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Jetzt Chance für klares Wort pro Schrott-Kleinsammlungen nutzen
Nach Ansicht der BDSV hat die Vertagung der Entscheidung über das Kreislaufwirtschaftsgesetz im Vermittlungsausschuss auch einen positiven Aspekt: Die Zeit könne dazu genutzt werden, dass sich die Politik endlich dazu erklärt, wie es künftig mit der Sammlung von Schrott aus privaten Haushaltungen durch Kleinsammler gehalten werden soll.
Die bisherige Diskussion über die Ausgestaltung der gewerblichen Sammlungen im neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz ist nach den Feststellungen der BDSV durch die Frage dominiert worden, ob und unter welchen Voraussetzungen private Entsorgungsunternehmen flächen- deckende, systematische Wertstoffsammlungen durchführen dürfen. Inwieweit künftig auch die traditionellen Schrott-Kleinsammlungen unter einen Verbotsvorbehalt der Kommunen gestellt werden, wenn diese sich dazu entschließen, an den Haushaltungen flächendeckend Wertstoff- tonnen aufstellen, verblieb hingegen bis zum Schluss im Nebulösen.
Schrott-Kleinsammlungen werden sowohl von Kleinsammlern, die an den Haushaltungen präsent sind, als auch von stationären Händlern, die die Wertstoffe auf Schrottplätzen annehmen, durchgeführt. Die Stahl- und Metallrecyclingwirtschaft, an die die Kleinsammler den Schrott zur weiteren Aufarbeitung und Vermarktung abliefern, hat ein vitales Interesse daran, dass diese Möglichkeiten nicht durch kommunale Verbotsverfügungen torpediert werden. Im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens hatte sich die Bundesregierung an sich positiv zu Kleinsammlungen positioniert: Sie seien für die Bürger „ein wichtiges Serviceangebot“ und stellten zudem „ein bewährtes Instrument für die ressourceneffiziente Verwertung von Haushaltsabfällen“ dar. Je mehr jedoch der Streit zwischen der kommunalen und der privaten Entsorgungswirtschaft über den Erstzugriff auf Wertstoffe durch Gefäße an den Haushaltungen eskalierte, desto größer wurde die Erklärungsnot der Politiker, welchen Stellenwert die Schrott-Kleinsammlungen tatsächlich noch haben sollen.
BDSV-Hauptgeschäftsführer Rainer Cosson: „Die Frage nach einer gesicherten Zukunft der Schrott-Kleinsammlungen haben wir den Repräsentanten der Gesetzgebung im Vorfeld des ersten Vermittlungsausschuss-Termins immer wieder gestellt. Ein greifbares Ergebnis kam dabei nicht heraus. Durch die jetzige Vertagung besteht die Chance, dass sich die Politik endlich klar für den Erhalt der gewerblichen Kleinsammlungen von Schrott ausspricht.“
(Quelle Stahlbroker)